Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Agentur Flying Carpet
Stand: 05.06.2025
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Flying Carpet (Inhaber Mattes Weißbach) Aßmannstraße 25, 12587 Berlin (nachfolgend „AGENTUR“ genannt), mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „KUNDE“ genannt).
1.2 Diese AGB richten sich an Unternehmer und Verbraucher.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Vereinbarung mit der Agentur. Diese AGB gelten auch dann, wenn die AGENTUR in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Die AGENTUR behält sich vor, die AGB jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen der AGB werden dem KUNDEN schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Der KUNDE kann der aktualisierten Version der AGB innerhalb von zwei (2) Wochen ab Erhalt der Mitteilung widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als akzeptiert. Sofern der KUNDE den Änderungen der AGB widerspricht, hat die AGENTUR das Recht, die Vertragsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
1.5 Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung gültigen, aktuellen Fassung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsverhältnisse und -inhalte
2.1 Die AGENTUR ist eine Agentur für künstlerische Dienstleistungen für Veranstaltungen, wie z.B. Betriebsfeste, Messen, Firmenevents, Stadtteilfeste, Hochzeiten etc. Der KUNDE kann bei der AGENTUR insbesondere Leistungen hinsichtlich Bühnenshows und Walking-Acts beauftragen. Die detailliert beauftragten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung unter Geltung dieser AGB.
2.2 Die von der AGENTUR geschuldeten Leistungen werden nachfolgend einheitlich auch als „Leistungsgegenstand“ bezeichnet. Die AGENTUR steht nicht für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs ein.
2.3 Die AGENTUR ist nach vorheriger Absprache mit dem KUNDEN berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (nachfolgend „Fremdleistung“ genannt).
2.4 Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander:
1. Auftragsbestätigung inkl. seiner eventuellen Anlagen,
2. diese AGB, jeweils aktueller Stand,
3. gesetzliche Vorschriften.
Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der aufgeführten Reihenfolge.
3. Vertragsschluss
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Angebote der AGENTUR zeitlich beschränkt auf den im Angebot angegebenen Zeitraum bindend. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt mit Unterzeichnung des Angebotes durch den KUNDEN („Auftragsbestätigung“) und Übersendung binnen der Bindungsfrist zustande. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung mindestens in Textform durch die AGENTUR.
4. Mitwirkungspflichten und Genehmigungen, Abnahmen, Freigaben
4.1 Der KUNDE wird im Auftrag vorgesehene Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben rechtzeitig erteilen, so dass der Arbeitsablauf bei der AGENTUR und ihren Lieferanten und damit die gemeinsam fixierten Ziele nicht beeinträchtigt werden. Nicht oder verspätet erbrachte Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben können Mehrkosten verursachen, die vom KUNDEN zu tragen sind. Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben gelten als erteilt, wenn innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach Übermittlung des jeweiligen Leistungsgegenstandes durch die AGENTUR an den KUNDEN keine diesbezügliche Erklärung vom KUNDEN bei der AGENTUR vorliegt. Die Abnahme gilt spätestens mit Nutzung oder Zahlung der Vergütung als erfolgt.
4.2 Die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien dienen als wesentliche Grundlage für die Leistungen der AGENTUR. Der KUNDE garantiert die Richtigkeit der Informationen gegenüber der AGENTUR und steht für sämtliche Rechtsfolgen unrichtiger Informationserteilungen ein. Der KUNDE stellt sicher, dass die AGENTUR die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und stellt die AGENTUR von einer Inanspruchnahme Dritter in Bezug auf eben diese Materialien frei.
4.3 Falls der KUNDE seiner Mitwirkungspflicht im Übrigen nicht nachkommt, hat AGENTUR ihn (Textform, z.B. E-Mail genügt) aufzufordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Kommt der KUNDE seiner Informationspflicht trotz Fristsetzung nicht nach, so ist die AGENTUR berechtigt, nach eigener Wahl entweder ihre Leistung auf Grund der bereits vorliegenden Informationen zu erbringen oder von dem Auftrag zurückzutreten. Die AGENTUR kann außerdem sämtliche Aufwendungen ersetzt verlangen, die die AGENTUR im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbracht hat und die infolge der Pflichtverletzung des KUNDEN vergeblich waren oder zusätzlich erbracht werden mussten. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz bleibt unberührt.
4.4 Muss ein Konzept oder eine sonstige Leistung aufgrund der Korrektur bereits erteilter Informationen oder infolge des Nachreichens von Informationen abgeändert werden, gilt dies stets als Erweiterung des Leistungsumfangs und wird nachvergütet.
4.5 Der KUNDE benennt der AGENTUR einen Ansprechpartner, der zur Abgabe und Entgegennahme von Informationen und Willenserklärungen bevollmächtigt ist, sowie die volle Verantwortung für die planmäßige Durchführung der vertraglichen Leistungen übernimmt.
5. Fälligkeit des Leistungsgegenstandes
5.1 Die Fälligkeit der Leistungen von der AGENTUR richtet sich nach den gemeinsamen Absprachen zwischen der AGENTUR und dem KUNDEN, die einen gemeinsamen Zeitplan erstellen und erforderlichenfalls anpassen.
6. Vergütung und Preise / Preisänderungen/ Fremdleistungen
6.1 Zwischen den Parteien gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise als vereinbart, zuzüglich des zum Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuersatzes.
6.2 Leistungen, die den Leistungsumfang des vereinbarten Auftrags überschreiten, werden als weitere Einzelprojektaufträge auf Basis des Auftrages vereinbart. Hierfür erfolgen im Vorfeld eine Aufwandsschätzung und ein Angebot durch AGENTUR auf Basis des Auftrags. Ein Einzelprojektauftrag kommt entsprechend der Regelung in Ziffer 2 dieser AGB zustande. Sollte es an einem Einzelprojektauftrag fehlen, werden die Zusatzleistungen auf Basis des jeweiligen Angebotes berechnet.
6.3 Bei der Beauftragung der AGENTUR gilt die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Vergütung als vereinbart. Nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungen werden als Zusatzleistungen auf Basis eines weiteren Angebotes berechnet.
6.4 Die Rechnungsstellung über die erbrachten Leistungen der AGENTUR, sowie über die durch die Beauftragung Dritter entstandenen Kosten und über Auslagen erfolgt gemäß der Auftragsbestätigung.
6.5 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen nach Rechnungstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.6 Die AGENTUR ist berechtigt einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
6.7 Reisekosten der AGENTUR werden vom KUNDEN nach vorheriger Freigabe durch den KUNDEN und auf Nachweis erstattet.
6.8 Auslagen (wie z.B. Kurierdienste), die die AGENTUR im Rahmen der Durchführung des Auftrags entstehen, werden gegen Nachweis abgerechnet. Der übliche Geschäftsbedarf an Porto und Telefongebühren ist mit dem Grundhonorar abgegolten.
7. Stornierung, Stornokosten
7.1 Im Falle einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden ist die AGENTUR berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend des Auftrags in Rechnung zu stellen. Dies umfasst auch Vergütungs- und Schadensersatzansprüche, die die AGENTUR aus eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten (Subunternehmern, Vermietern, Künstlern) zu erfüllen hat.
7.2 Darüber hinaus gelten die folgenden Stornogebühren, die der KUNDE an die AGENTUR zu zahlen hat:
7.3 Stornokosten:
-
- bei einer Kündigung bis vier (4) Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 20 % der vereinbarten Vergütung zzgl. bis dahin getätigter Aufwendungen (Bahntickets, Leistungen Drittunternehmer etc.);
- bei einer Kündigung bis zwei (2) Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung zzgl. bis dahin getätigter Aufwendungen (Bahntickets, Leistungen Drittunternehmer etc.);
- bei einer Kündigung bis eine (1) Woche vor dem Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Vergütung zzgl. bis dahin getätigter Aufwendungen (Bahntickets, Leistungen Drittunternehmer etc.).
7.4 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs durch die AGENTUR bleibt vorbehalten.
7.5 Dem KUNDEN bleibt der Nachweis gestattet, dass der AGENTUR kein oder nur ein wesentlich niedriger Schaden als die genannten Stornogebühren entstanden ist.
8. Nutzungsrechte, Eigentum
8.1 Die AGENTUR räumt dem KUNDEN für den von ihm beauftragten Leistungsgegenstand ein räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwertung, Änderung, Bearbeitung, Übersetzung und ggf. Synchronisation ein. Abweichende Nutzungsrechtseinräumungen bedürfen der schriftlichen Individualabsprache.
8.2 Die Einräumung etwaiger Nutzungsrechte erfolgt mit Abnahme und aufschiebend bedingt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
8.3 Alle im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand zu erbringenden Leistungen bei der AGENTUR bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der AGENTUR. Gleiches gilt für Konzepte und Entwürfe. Änderungen an dem Leistungsgegenstand darf nur die AGENTUR vornehmen. Sämtliche Leistungsergebnisse, Arbeitsunterlagen, Daten und Aufzeichnungen sowie Entwürfe und Produktionsdaten, die im Rahmen der Leistungserbringung angefertigt werden, verbleiben im Eigentum und Besitz der AGENTUR und dürfen ohne Zustimmung der AGENTUR nicht genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Konzepte und Strategievorschläge sowie Kalkulationen. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten ist nicht Teil der zu erbringenden Leistung und kann vom KUNDEN nicht gefordert werden.
8.4 AGENTUR steht nicht dafür ein, dass der Leistungsgegenstand frei von Schutzrechten Dritter ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die AGENTUR bei der Erstellung des Leistungsgegenstands Bezeichnungen, Texte, Bilder, Videos, Namen oder sonstigen einem Rechtsschutz zugängliche Inhalte erschafft oder verwendet. Soweit der KUNDE wegen der Nutzung des von der AGENTUR erbrachten Leistungsgegenstandes wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten Dritter in Anspruch genommen wird, ist der KUNDE für den Umgang mit dieser Inanspruchnahme eigenverantwortlich.
9. Haftung
9.1 Die AGENTUR übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg ihrer Maßnahmen.
9.2 Soweit in den übrigen Bestimmungen nichts weiter geregelt ist, haftet die AGENTUR auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenso für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte sowie Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die AGENTUR nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vorliegenden Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Die Haftung für Pflichtverletzungen, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt sind, ist auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der KUNDE für den Zeitraum von einem (1) Jahr vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an die AGENTUR gezahlt hat, beschränkt. Das gilt nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
9.4 Für atypische/unvorhersehbare mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die AGENTUR gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung von AGENTUR auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der KUNDE für den Zeitraum von einem (1) Jahr vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an die AGENTUR gezahlt hat. Das gilt nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
10. Referenzwerbung
Der AGENTUR ist es zeitlich unbeschränkt gestattet, das Logo des KUNDEN, den Namen des KUNDEN und Auszüge aus den für das KUNDEN erstellten Leistungsgegenstand zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Die AGENTUR wird die übermittelten Leistungsgegenstände nach dem neuesten Stand der Technik vertraulich behandeln; die AGENTUR kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine 100%ige Vertraulichkeit gewährleisten.
11.2 Die Parteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung der Vertragsbeziehung erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, als solche behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere auch die zwischen den Parteien abgeschlossenen Aufträge. Die Parteien werden ihren von den Leistungen betroffenen Mitarbeitern und involvierten Dritten, insbesondere Subunternehmer, eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.
11.3 Der KUNDE ermächtigt die AGENTUR, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne geltender Datenschutzgesetze zu verarbeiten, soweit die Verarbeitung einer gesonderten Ermächtigung bedarf und soweit keine anderweitige gesetzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht. Die AGENTUR erklärt, dass ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zur Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und die AGENTUR alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften geltender Datenschutzgesetze zu gewährleisten.
12. Abtretung und Aufrechnung
Der KUNDE kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AGENTUR die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Der KUNDE darf gegen Forderungen von der AGENTUR nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
13. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von der AGENTUR nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Pandemie, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen die AGENTUR, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die AGENTUR wird den KUNDEN über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs (6) Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien nicht möglich und nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungspflichten befreit. Von der AGENTUR erbrachte Leistungen sind entsprechend ihrem Anteil durch den KUNDEN zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
14. Widerrufsrecht
14.1 Wenn der KUNDE Verbraucher ist, d.h. eine natürliche Person, die den Auftrag zu einem Zweck abgibt, der weder seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
14.2 Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach vorstehender Ziffer 14.1 gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
14.3 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Der KUNDE hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag an dem der KUNDE oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der KUNDE die Flying Carpet (Inhaber Mattes Weißbach) Aßmannstraße 25, 12587 Berlin, mail@flyingcarpet.agency, Telefon: 01784011813 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der KUNDE kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der KUNDE kann das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Flying Carpet Website (https://flyingcarpet.agency) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der KUNDE von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird die AGENTUR ihm unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der KUNDE die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der KUNDE diesen Vertrag widerruft, hat die AGENTUR ihm alle Zahlungen, die diese vom KUNDEN erhalten hatt, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lie-ferung als die von der AGENTUR angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der AGENTUR eingegan-gen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die AGENTUR dasselbe Zahlungsmittel, das der KUNDE bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem KUNDEN wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die AGEN-TUR dem KUNDEN wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Die AGENTUR kann die Rückzahlung verweigern, bis diese etwaigeWaren wieder zurückerhalten hat oder bis der KUNDE den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesendet hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der KUNDE hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem er der AGENTUR über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an die AGENTUR zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der KUNDE die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absen-det.
Der KUNDE trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der KUNDE muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funkti-onsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch den Kunden zurückzuführen ist.
-
- Ende der Widerrufsbelehrung-
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen: - zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben kön-nen oder deren Verfallsdatum überschritten wurde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern der KUNDE die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.
Über das Muster-Widerrufsformular informiert die AGENTUR nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- Ende der Widerrufsbelehrung-
Mattes Weißbach, Aßmannstraße 25, 12587, E-Mail: kontakt@flyingcarpet.agency
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung () — Bestellt am ()/erhalten am () — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum () Unzutreffendes streichen
15 Form
15.1 Für alle Vereinbarungen zwischen der AGENTUR und dem KUNDEN bezüglich der vertraglich geschuldeten Leistungen und aller Modalitäten der Leistungserbringung gilt, soweit in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder in diesen AGB nichts anderes verein-bart ist, grundsätzlich mindestens das Textformerfordernis.
15.2 Für alle anderen rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen des KUNDEN gegenüber der AGENTUR in Bezug auf den Auftrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) gilt das Schriftformerfordernis. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbe-sondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben hiervon unberührt.
16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
16.1 Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand für alle sich zwischen der AGENTUR und dem KUNDEN ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.
16.3 Änderungen und Ergänzungen, sowie die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der AGENTUR bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit in diesem Vertrag nicht eine andere Form. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
16.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung einer Vertragslücke. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen nicht.